Itio in partes — (lat.) bedeutet das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien. Namentlich geht der Begriff auf einen Abstimmungsmodus des frühen deutschen Reichstags zur Beschlussfindung in Religionssachen zurück. Das Itionsrecht im deutschen Reichsrecht… … Deutsch Wikipedia
Itio in Partes — Itio in Par|tes [ ...te:s] die; <aus gleichbed. lat. itio in partes »Trennung in Gruppen«> Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird … Das große Fremdwörterbuch
Itio in partes — (lat.), das »Auseinandertreten« der verschiedenen Parteien, daher Itionsrecht (s. Jus eundi in partes) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Itĭo in partes — (lat., das Gehen in Parteien), 1) im römischen Senat bei Abstimmungen, das Treten der Einzelnen auf die Seite derer, deren Meinung sie billigten; 2) beim Reichstage zu Regensburg die Abstimmung der Römischkatholischen u. der Evangelischen in… … Pierer's Universal-Lexikon
Itio in partes — Itio in partes, lat., Abstimmung, indem sich die Abstimmenden auf die Seite derer stellen, deren Meinung sie sind; seit 1648 die Abstimmung der Katholiken und Protestanten in Religionssachen auf dem deutschen Reichstage, d.h. die Trennung in 2… … Herders Conversations-Lexikon
Itio in partes — Itio in pạrtes [lateinisch »Trennung nach Gruppen«] die, , Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte I. in p. im… … Universal-Lexikon
Itio in partes — см. Jus eundi in partes … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Itio in paptes — см. Jus eundi in partes … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Jus ëundi in partes — (lat., Itionsrecht), im frühern deutschen Reichsrecht die Befugnis der Reichsstände katholischer und evangelischer Konfession, in Religionsangelegenheiten und in allen Sachen, »sie treffen an, was sie immer wollen, darin die Katholischen eine,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia